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Im Rahmen ihrer Tätigkeit bietet die Kanzlei eine ganze Reihe an spezialisierten Dienstleistungen aus dem Bereich der Rechtsbetreuung. Zu den grundsätzlichsten gehören: Begutachtung und Erstellung von Verträgen, Ratschläge und Gutachten, Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsbedienung, Führung von Gerichtssachen, Fusionen, Übernahmen und Umwandlungen von Gesellschaften, Börseneinführung von Gesellschaften, Durchführung von Due-Dilligence-Prüfungen und Prüfungen mit ähnlichem Charakter, Durchführung von beliebigen Handlungen im Bereich der Problematik des Rechtes von öffentlichen Aufträgen usw.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kanzlei ist die Nutzung einer ständigen Rechtsbetreuung möglich. Das erlaubt die Nutzung von rechtlichen Dienstleistungen im Zeitausmaß und auf Bedingungen, die in dem Vertrag über die regelmäßige Rechtsbetreuung festgelegt worden sind.
Verträge
Außer Gestaltung der Form von Verträgen, deren Begutachtung und Verhandlung, bietet die Kanzlei auch die Möglichkeit der Durchführung der Steuerbewertung von Vertragsentwürfen, darunter Vorschläge der Änderungen im Wortlaut des Vertrages, die eine Optimalisierung der Steuerabrechnungen zum Zweck haben. Die Kanzlei bietet die Möglichkeit der Vorbereitung oder Begutachtung der meisten populären Verträge, die in dem wirtschaftlichen Verkehr auftauchen. Möglich ist ebenso Bearbeitung oder Begutachtung von Mischverträgen oder nicht standardmäßigen Verträgen sowohl mit dem äußerlichen (z.B. mit Kontrahenten) als auch mit dem Innencharakter (z. B. zwischen Partnern).
Rechtsberatung
Die Kanzlei erteilt auch juristischen Rat als eine der grundsätzlichen Weisen der Leistung von Rechtshilfe an Unternehmer. Die von unseren Mitarbeitern geleistete Rechtsberatung betrifft verschiedenartige Rechtsgebiete z.B. Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht. Die Form der Rechtsberatung stimmt mit dem vom Mandanten der Kanzlei bekundeten Bedarf überein. Bei mehr komplizierten Rechtslagen werden detaillierte Analysen und Gutachten erstellt.
Die Art Und Weise der Übergabe der juristischen Ratschläge von Mitarbeitern der Kanzlei ist von einem konkreten Fall abhängig. Ein mündlicher Rat kann also im Treffen in der Kanzlei oder bei dem Kunden, telefonisch oder im Sitz des Kunden eingeholt werden. Die schriftlichen Ratschläge werden dagegen per Mail, Fax oder auf dem traditionellen Postweg übergeben.
Möglich ist die Einholung des Ratschlags aus dem Bereich der folgenden Rechtsgebieten (in der alphabetischen Reihenfolge): Arbeitsrecht, Bankenrecht, Baurecht, Beförderungsrecht, Recht über Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Energierecht, Genossenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Recht des gewerblichen Eigentums, Grundstücksverkehrsrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, Recht der öffentlichen Aufträge, Personaldatenschutzrecht, Pharmarecht, Sachenrecht, Scheckrecht, Schuldrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Recht der Vermögensversicherungen, Verwaltungsrecht, Wechselrecht, Wertpapierrecht,
Wettbewerbsrecht, Recht verbunden mit europäischen Fonds usw.
Gesellschaften
Die Kanzlei bietet eine vollständige Rechtsbetreuung im Bereich der Vorbereitung von Unterlagen und Prozess des Eintrags von Gesellschaften und Änderungen, die diese Gesellschaften betreffen, wie auch Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen. Beispielsweise können zu solchen Dienstleistungen die folgenden gezählt werden: Bearbeitung von Entwürfen der Gesellschaftsverträge, der Gründungsakte, Satzungen, die den Erwartungen des Kunden adäquate Lösungen enthalten, Zusammenstellung der für den Eintrag der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister notwendigen Dokumentation und Protokolle von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen.
Dank der angenommenen Praxis, die auf Erstellung von fertigen Entwürfen der die oben erwähnten Unterlagen umfassenden notariellen Urkunden beruht und wegen des Vertrauens seitens der Notare, garantiert die Kanzlei einen schnellen und problemlosen Verlauf des Prozesses der Vornahme von Handlungen bei dem Notar.
Eine der Arten der standardmäßigen Dienstleistungen der Kanzlei aus dem Bereich der Bedienung von Unternehmern ist die Hilfe bei der Leitung von Unternehmen. Angelegenheiten aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts sind beispielsweise folgende: Nachschüsse, Liquidation von Gesellschaften, Verschmelzung von Gesellschaften, Kapitalherabsetzung, Stammkapitalerhöhung, Aufsichtsratordnung, Vorstandsordnung, Ordnung der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, Veräußerung von Anteilen oder Aktien, Erteilung und Widerruf einer Prokura, Ausschluss eines Gesellschafters, Abschluss des Geschäftsjahres, Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, Pfandrecht an Anteilen oder Aktien, Änderungen der Besetzung von Gesellschaftsorganen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
In Berücksichtigung der Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der mit Leitung der Gesellschaft verbundenen Sachen steuerliche Konsequenzen hervorruft, bietet die Kanzlei auch Hilfe bei der Bewertung der steuerlichen Folgen der gegebenen Geschäftsvorgänge.
Gerichtssachen
Eine der Grundsäulen der Tätigkeit der Kanzlei sind auch Gerichtssachen. Die Juristen aus unserer Kanzlei erbringen also Dienstleistungen in den folgenden Bereichen: Vergleichsverhandlungen, Gerichtsverfahren, Vollstreckungsverfahren, Nachfolgeverfahren.
Der Umfang der erbrachten Dienstleistungen ist von Bedürfnissen des Kunden abhängig. Es kann also die Führung der ganzen Sache vom Anfang bis zum Ende beauftragt werden, wie auch kann die Rolle des Anwalts nur auf einzelne Handlungen begrenzt werden (z. B. Abfassung von Klageschrift, Einwendungen, Berufung, Kassation oder von einem anderen Prozessschriftsatz).
Die Vergütung für die Führung der Sache wird auf dem Weg des Vertrages mit dem Kunden festgelegt. Es werden dabei die Minimalsätze in Rücksicht genommen, die in der Verordnung des Justizministers vom 28. September 2002 bezüglich Gebühren für Rechtsanwaltshandlungen und Tragen der Kosten der unbezahlten Rechtshilfe von Amts wegen von der Staatskasse (GBl. 02.163.1348) angegeben worden sind.
Zusammenarbeitsmodell
Die Vergütung für die Führung der regelmäßigen Rechtsbetreuung wird entweder pauschal oder für einen gegebenen Zeitraum, oder auch nach den Stundensätzen festgelegt. Falls es unmöglich ist, einen genauen Umfang der Dienstleistungen und Zeit festzulegen, die für deren Erbringung gewidmet werden muss, so ist es möglich, anfangs die Dienstleistungen durch die Festlegung der Gebühr für jede Handlung einzeln oder nach Stundensätzen abzurechnen. Die oben erwähnte Art und Weise der Festlegung der Vergütung wird auch in dem Falle angewendet, wenn der Bedarf an Rechtsberatung in den einzelnen Monaten wechselbar ist.
Möglich ist auch der Abschluss des Vertrages über die regelmäßige Rechtsbetreuung auch ohne Festlegung der festen Monatsgebühren. In einem solchen Fall bleibt die Kanzlei nach der Bekanntmachung mit Besonderheit und Art der Tätigkeit des gegebenen Unternehmers in der Bereitschaft zur Erbringung von Dienstleistungen. Falls Bedarf auf Nutzung von Dienstleistungen der Kanzlei bestehen sollte, wird ein Auftrag erteilt, der demnächst termingemäß und zu einer vorher in dem Vertrag über die regelmäßige Rechtsbetreuung festgelegten Vergütung ausgeführt wird.
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